AFO Wegmarken

Als Rainer H. Schmeissner und Peter Morsbach 1978 den ‚Arbeitskreis für Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz’ (kurz: AFO) gründeten, konnte kaum jemand etwas mit ‚Flur- und Kleindenkmäler’ anfangen. Bekannt waren die Bildstöcke, Flur-, Hof- und Dorfkreuze - sie alle oftmals unter dem Begriff der ‚Marterln’ zusammengefasst - Totenbretter und Kapellen, Grenzsteine und die geheimnisumwitterten Steinkreuze. Für Bayern bedeutete der AFO etwas Neues, war von Anbeginn dem Bezirksheimatpfleger zugeordnet und wird bis heute mit Zuschüssen des Bezirks Oberpfalz unterstützt.

Besonders wichtig für die Erforschung und Inventarisation dieses anfangs als exotisch betrachteten Forschungszweiges sind die „Beiträge zur Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz” (BFO), die bald im 40. Jahrgang erscheinen und die größte Fachzeitschrift ihrer Art darstellen. Auch die seit 1982 alljährlich an einem anderen Ort des Regierungsbezirkes stattfindende ‚Ostbayerische Jahrestagung der Flur- und Kleindenkmalforscher’ führt zahlreiche Forscher und Interessenten zusammen. Der AFO wurde 2003 mit der Medaille ‚Für vorbildliche Heimatpflege’ des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege und 2011 mit der Bayerischen Denkmalschutzmedaille ausgezeichnet.


Was sind Flur- und Kleindenkmäler?

Die Unterscheidung ist einfach: Flurdenkmäler stehen in der freien Flur, auf Feldern, an Wegen, in Wäldern; Kleindenkmäler sind meist mit einem Gebäude baulich verbunden oder stehen in Siedlungen. Es ist also ein Sammelbegriff für ganz unterschiedliche Gattungen kleinerer und größerer Artefakte, die weder den Boden- noch den Baudenkmälern angehören. Flur- und Kleindenkmäler fielen in der Vergangenheit nicht selten Flurbereinigungs-, Straßen- und Siedlungsbaumaßnahmen zum Opfer, wurden versetzt, allzu oft zerstört, vergraben oder entwendet. Gusseisenkreuze wurden von Friedhöfen entsorgt, bestenfalls irgendwo deponiert, schlimmstenfalls an einen Alteisenhändler abgegeben. Straßenmeistereien, Bauhöfe, Flurbereinigungs- und Vermessungsämter sammelten historische Grenzsteine, wodurch sie vielleicht vor der Zerstörung gerettet, aber aus ihren historischen Zusammenhängen gerissen und somit ihres eigentlichen Sinnes beraubt wurden.

Der unmittelbare Orts- und Personenbezug gehört zu den besonderen Merkmalen der Flur- und Kleindenkmäler. Sie haben sehr oft mit Personen und Ereignisse zu tun, die nicht selten tragischer Natur waren: Unglücke und Unfälle, Mord und Totschlag, Verlust von Angehörigen im Krieg, aber auch an Errettung aus Lebensgefahr. Sie erinnern an Seuchen und Hochwasser, markieren historische Grenz- oder Altstraßenverläufe, setzen kleine, aber unübersehbare Marken in die Kulturlandschaft, erzeugen Emotionen, Beziehungen, Bindungen, stiften Identität. Zu ihnen gehören nicht selten Volkssagen und Erzählungen, die verschwinden, wenn die Denkmäler untergehen.


Kreuze, Marterln und Kapellen: religiöse Flur- und Kleindenkmäler

  • Die größte Gruppe bilden die religiösen Flur- und Kleindenkmäler. Kreuze als ureigenster Ausdruck christlicher Frömmigkeit dominieren dabei. Mittelalterliche Martern in Form von figürlichen Hochkreuzen aus Stein, gibt es nur noch wenige, hingegen zehntausende Marterln aus Steinsockel und Gusseisenkreuz. Als Flur- oder Wegkreuze begegnen sie überall in überwiegend katholischen Gegenden. An Orten von Unfällen werden in den letzten Jahren verstärkt wieder kleine Unfallkreuze aufgestellt.
  • Die Schauerkreuze, auffallende Hochkreuze aus Holz, sollten die Landschaft in ihrem Blickfeld vor ‚Schauern’ - Unwettern - schützen. Als Hofkreuze an Außenwänden von Stadeln beschützten sie bäuerliche Anwesen. Zeichen besonderer Passionsfrömmigkeit waren die Arma-Christi-Kreuze, die jene Geräte und Gegenstände tragen, die mit der Passion Jesu in Verbindung gebracht werden.
  • Bildstöcke, in den ältesten Exemplaren aus dem Spätmittelalter erhalten, wo sie oft auch in der Grafik und Malerei immer wieder als besonders landschaftsprägend auftauchen, sind Pfeiler oder Säulen aus Stein, seltener aus Holz, mit einem Tabernakelaufsatz, der ein plastisches oder gemaltes Heiligenbild birgt. Sie werden nicht selten auch als Marterl bezeichnet.
  • Heiligenfiguren zählen zu den häufigen religiösen Denkmälern, ebenso die formenreichen Kreuzwege und Kalvarienberge. Seit etwa 1885 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts verbreiteten sich allerorten die Lourdesgrotten.
  • Die Hof-, Dorf-, Weiler-, Flur-, Wald- und Wegkapellen bilden eine eigene, mitunter landschaftsprägende Gattung, waren und sind bisweilen der geistliche Mittelpunkt von Dörfern ohne Kirchen oder von Anwesen, die weit von Pfarrkirchen entfernt lagen.

Bauinschriften, Unfallkreuze, Hochwassermarken: Weltliche Gedächtnismale

Eine andere Gruppe stellen die weltlichen Gedächtnismale dar, wie Krieger- und Gefallenendenkmäler, Bauinschriften oder Unfallmale. In den letzten Jahren werden verstärkt Unfallkreuze aufgestellt, meist von begrenzter Lebensdauer. Hochwassermarken erinnern an besondere Naturereignisse, die im Triumph verschleppten jüdischen Grabsteine, die Judensteine in Regensburg, an das Pogrom von 1519.
Auch Denkmäler für berühmte oder verdiente Personen, seien sie figürlich, architektonisch, als Inschriften oder Sitzbänke gestaltet, gehören in die Gattung der Erinnerungsmale. Totenbretter stellen eine besondere Form des privaten Gedenkens dar. Auch Bauinschriften, besondere Grabdenkmäler und kleinere Bildwerke wie Reliefs oder eingemauerte Kanonenkugeln lassen sich in dieser Gruppe zusammenfassen.


Grenzsteine und Meilensteine: Rechts- und Verkehrsdenkmäler

Zu den Rechtsdenkmälern zählen die zahlreichen historischen Grenzsteine, die sich meist in Wäldern erhalten haben: Landes- oder territorialherrliche Grenzmarken, wie Burgfriedenskreuze und -säulen, Diözesan- und Hochstifts-, Jagd- und Fischereigrenzsteine mit Wappen und Inschriften und die schlichten Exemplare mit Buchstaben, Zahlen und vielleicht einer Jahreszahl. Nicht häufig haben sich an Rathäusern Pranger oder Prangersäulen erhalten.
Umstritten ist die Funktion der Steinkreuze und Kreuzsteine: Sie gelten oft als Sühnekreuze, als eine Sühneleistung für ein schweres Verbrechen, lassen sich aber nur in Ausnahmefällen konkret mit Sühneverträgen in Verbindung bringen. In vielen Fällen dürfte es sich um Gedächtnismale, Grenzsteine oder Wegweiser handeln, besonders wenn sie nach der großen Strafrechtsreform von 1542 entstanden.
Wenig Beachtung wurde lange Zeit den Verkehrsdenkmälern geschenkt, zu denen historische Ortstafeln gehören, Meilensteine, Stunden- und Kilometersäulen. Zur Gruppe der Verkehrsmale zählen auch die Tafeln, die an Gefällen die sogenannten Einhemmstellen bezeichneten, an denen die Hemmschuhe auf die Wagenräder montiert werden mussten.

Flurdenkmäler sind also jene kleinen, oftmals unscheinbaren Wegbegleiter in der Landschaft, die wir als Autofahrer kaum zur Kenntnis nehmen. Wanderer, Spaziergänger sehen sie hingegen viel häufiger und nehmen sie bewusst als Wegmarken, Orientierungs- oder Erinnerungspunkte wahr. Ohne sie wäre unsere Kulturlandschaft ärmer.

Peter Morsbach